Förderprogramm „Niedersachsen Invest GRW“

Was Unternehmen über Entscheidungsabläufe nach der Antragstellung wissen sollten

Bis zur Antragstellung haben Unternehmen schon viel zu tun. Sie müssen sich nicht nur über ihr Investitionsvorhaben und dessen Finanzierung umfassende Gedanken machen, sondern auch über die unternehmensinternen Umsetzungen der Querschnittsziele der EU und der niedersächsischen regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung. Auch nach der Antragstellung bleibt noch viel Arbeit offen. Das soll hier näher erläutert werden.

Die Eingangsbestätigung und was dann kommt

Bekommen Firmen die Antragseingangsbestätigung von der NBank, finden sich darin oft noch viele Fragen, die zu beantworten sind. Das können Fachfragen sein, die Bitte um ausführlichere Darstellung einzelner Punkte und vieles mehr. Außerdem fordert die NBank mit der Eingangsbestätigung weitere Unterlagen an, zum Beispiel die Finanzierungsbestätigung der Hausbank, das KMU-Prüfschema und die Erklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten. Je nach Komplexität und Qualität des Antrages kommt damit einiges an Arbeit und Zeitaufwand auf die Unternehmen zu.

Ist alles zur Zufriedenheit der NBank eingegangen, beurteilt die NBank, ob das Vorhaben überhaupt förderfähig ist, und sendet den Firmen im positiven Fall die Förderfähigkeitsbescheinigung zu.

Schon die Eingangsbestätigung und die Förderfähigkeitsbescheinigung sollten Unternehmen genau prüfen und mit ihren Beratern, zum Beispiel der WiReGo, besprechen, diese zumindest über den Erhalt informieren.

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Bozhena Bachmann

Referentin für Wirtschaftsförderung

E-Mail bozhena.bachmann@wirego.de
Telefon 05321 / 76 714
Telefax 05321 / 76 99 714

Edda Schaper

Referentin für Wirtschaftsförderung

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Die Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit (Förderfähigkeitsbescheinigung FFB)

Sie ist die Bestätigung, dass das Investitionsvorhaben die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erfüllt. Mit Erhalt der FFB können Unternehmen mit der Umsetzung ihres Vorhabens beginnen. Ob tatsächlich eine Zuwendung gewährt wird und wenn ja, in welcher Höhe, sagt die FFB nicht. Das Vorhaben darf auch bis zum Bewilligungsbescheid nicht abgeschlossen werden.

Gleichzeitig mit der FFB werden die Unternehmen darauf hingewiesen, dass sie einige Nebenbestimmungen einzuhalten haben. Hier werden verschiedene Themen rund um die Förderung angesprochen. Dazu gehören u.a. die Anforderung und Verwendung der Zuwendung, die nachträgliche Reduzierung von Ausgaben, Änderungen bei der Finanzierung, die (richtige) Vergabe von Aufträgen, der Umgang mit bezuschussten Gegenständen und Arbeitsplätzen, die Mitteilungspflicht des Zuwendungsempfängers, der Nachweis und die Prüfung der Verwendung oder auch die Erstattung der Zuwendung und Verzinsung. Unternehmen müssen sich intensiv mit diesen Themen beschäftigen, soll es später bei der Auszahlung von Fördermitteln keine Enttäuschungen geben.

Die Förderfähigkeitsbescheinigung sollten die Unternehmen genau prüfen und mit ihren Beratern, zum Beispiel der WiReGo, besprechen, diese zumindest über den Erhalt informieren.

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Edda Schaper

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Der Bewilligungsbescheid

Wer einen Antrag auf Förderung gestellt und eine Förderfähigkeitsbescheinigung erhalten hat, wartet sicher ungeduldig auf den endgültigen Bewilligungsbescheid, in welchem auch die Höhe des Zuschusses steht. Doch der lässt auf sich warten. Warum ist das so?

Nach der Übersendung der Förderfähigkeitsbescheinigung fordert die NBank Stellungnahmen bei verschiedenen Ämtern und Institutionen an. Die Stellungnahmen können schnell bei der NBank ankommen oder aber auch Wochen, sogar Monate benötigen, wenn das Vorhaben sehr komplex ist.

Über die Fördermittelanträge, zu denen eine Förderfähigkeitsbescheinigung, alle Stellungnahmen und Unterlagen vorliegen, wird dann beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung und bei der NBank nicht einzeln entscheiden. Dafür gibt es viermal im Jahr sog. Einplanungsrunden, in denen mehrere Anträge besprochen werden. Sie finden am Ende jeden Quartals statt, also Ende März, Ende Juni, Ende September und Ende Dezember. Erst danach wird der Bewilligungsbescheid erteilt.

Je nach Komplexität des Investitionsvorhabens und Qualität des Antrages kann es also noch einmal Monate dauern, bis der Bewilligungsbescheid versendet wird. Mit zwei Monaten ab Antragstellung ist als Minimum zu rechnen, wenn der Antrag perfekt ist, alle Unterlagen vorliegen und das Vorhaben nicht zu komplex ist. Unternehmen müssen das bei der Zeitplanung ihres Investitionsvorhabens berücksichtigen und Geduld aufbringen. Eine intensive und gewissenhafte Antragsprüfung durch die NBank ist jedoch für die Auszahlung von Zuwendungen wichtig, da diese aus Steuergeldern, also von der Allgemeinheit bezahlt werden.

Auch den Bewilligungsbescheid sollten die Unternehmen genau prüfen und mit ihren Beratern, zum Beispiel der WiReGo, besprechen, diese zumindest über den Erhalt informieren.

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Der Mittelabruf und die Auszahlung der Zuschüsse

Unternehmen haben nun einen Fördermittelbescheid erhalten, das Vorhaben läuft, Ausgaben werden getätigt und sie wollen dafür jetzt die Zuschüsse abrufen. Das erledigen sie über den Mittelabruf im Kundenportal der NBank. Nach ein paar Tagen fangen sie sich an zu wundern, warum noch kein Geld eingegangen ist. Warum ist das so?

Die Zuschüsse werden erst frühestens 90 Tage nach Einreichung des Mittelabrufs, oft auch später, ausgezahlt. Das kann potenziell zu Liquiditätsengpässen führen. Unternehmen sollten dies im Vorfeld mit ihrer Hausbank klären, ggf. entsprechende Zwischenfinanzierungen organisieren.

Selbst wenn ein Mittelabruf gewissenhaft und korrekt durchgeführt wird, werden oft Positionen als nicht förderfähig gestrichen. Wenn die Investition also im geplanten Rahmen durchgeführt wird und keine zusätzlichen Ausgaben deklariert werden können, kann der Zuschuss ggfs. nicht voll ausgeschöpft werden.

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Der Verwendungsnachweis

Nach Abschluss des Investitionsvorhabens müssen Unternehmen einen exakten Verwendungsnachweis erstellen, um zu belegen, wofür sie die Zuwendungen verwendet haben. Zuwendungen gibt es nur auf zuwendungsfähige Kosten. Was diese beinhalten, darüber werden die Unternehmen bereits im Bewilligungsbescheid unterrichtet.

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Der Zweckbindungszeitraum

Im Bewilligungsbescheid werden die Unternehmen informiert, wie lange sie die angeschafften Gegenstände und die eingeplanten Arbeitsplätze vorhalten und möglichst auch besetzen müssen. Laut Förderrichtlinie sind das fünf Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens. Handeln sie hier zuwider, werden Zuwendungen zurückgefordert. Ein Tipp zu den vorzuhaltenden Arbeitsplätzen: In Anbetracht des Fachkräftemangels ist es oftmals gar nicht möglich, die geplanten Arbeitsplätze auch zu besetzen. In diesem Fall sollte zumindest der Nachweis geführt werden, dass alles getan wurde, um die Arbeitsplätze auch zu besetzen. Die einfache Behauptung, es ließen sich keine Mitarbeiter finden, reicht nicht aus, um einer Rückzahlungsforderung zu entgehen.

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Alle Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie unter Niedersachsen Invest GRW (nbank.de).

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