Zuschüsse von Agentur für Arbeit & Jobcenter

Gründung aus der Arbeitslosigkeit

In einem altbekannten Sprichwort heißt es: „Viele Wege führen nach Rom“. So lässt sich auch der Traum von einer selbstbestimmten, unternehmerischen Zukunft über verschiedene Wege erfüllen. Die Gründung eines Unternehmens aus der Arbeitslosigkeit heraus ist einer davon, der zudem die Chance auf eine besondere Förderung hat. Es wird unterschieden, ob die Gründung aus dem ALG I oder aus dem ALG II heraus erfolgt.

Förderung für Gründungen aus dem ALG I

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Sie die Agentur für Arbeit bei der Umsetzung Ihres Gründungsvorhabens finanziell mit einem Gründungszuschuss unterstützen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht jedoch nicht.

Voraussetzungen für den Antrag auf Gründungszuschuss:

  • mind. 150 Tage Restanspruch auf „Arbeitslosengeld 1“ bei Start der Selbstständigkeit
  • die geplante Selbstständigkeit wird im Haupterwerb ausgeübt
  • aussagekräftiger Businessplan inkl. Tragfähigkeitsbescheinigung der WiReGo Höhe und Dauer des Gründungszuschusses
  • den Gründungszuschuss erhalten Sie nach Bewilligung für sechs Monate der monatliche Zuschuss ergibt sich aus der Höhe Ihres persönlichen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro als Zuschlag zur Sozialversicherung
  • bei Bedarf und auf Antrag kann die Agentur für Arbeit die 300 Euro für weitere neun Monate bewilligen

Sollten Sie diesen Weg in die Selbstständigkeit beschreiten wollen, lassen Sie sich rechtzeitig von ihrer/m SachbearbeiterIn bei der Agentur für Arbeit und gern vom Gründungsteam der WiReGo beraten. Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de

Förderung für Gründungen aus dem ALG II

Auch Gründungswillige aus dem Arbeitslosengeld II bekommen unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter. Eine solche Unterstützung ist zum Beispiel das sogenannte Einstiegsgeld, das ergänzend zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden kann. Es handelst sich dabei um eine sogenannte Ermessensleistung des für Sie zuständigen Jobcenters. Das heißt: Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Voraussetzungen für den Antrag auf Einstiegsgeld:

  • die geplante Selbstständigkeit wird im Haupterwerb ausgeübt
  • aussagekräftiger Businessplan inkl. Tragfähigkeitsbescheinigung der WiReGo Höhe und Dauer des Einstiegsgeldes
  • als Ergänzung zum Arbeitslosengeld II erfolgt eine zeitlic befristete Zahlung des Einstiegsgeldes
  • Dauer und Höhe der Zahlung richten sich nach Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft
  • die Förderdauer kann maximal 24 Monate betragen

Sollten Sie diesen Weg in die Selbstständigkeit beschreiten wollen, lassen Sie sich rechtzeitig von ihrer/m SachbearbeiterIn beim Jobcenter und gern vom Gründungsteam der WiReGo beraten.www.arbeitsagentur.de

Sprechen Sie uns an!

Bozhena Bachmann

Referentin für Wirtschaftsförderung

E-Mail bozhena.bachmann@wirego.de
Telefon 05321 / 76 714
Telefax 05321 / 76 99 714

Jean-Marie Aßmann

Referentin für Wirtschaftsförderung

E-Mail jean-marie.assmann@wirego.de
Telefon 05321 / 76 706
Telefax 05321 / 76 99 706

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