Freihandels- und Assoziierungsabkommen mit Nicht-EU-Ländern

Unternehmen, die mit Ländern außerhalb der EU handeln, können unter Umständen von Zollbefreiungen und Deregulierung profitieren. So bestehen Freihandelsabkommen zum Beispiel mit Japan, Südkorea und Neuseeland. Mit Albanien, Tunesien oder Chile existieren sog. Assoziierungsabkommen. Unternehmen können anhand ihrer Zolltarifnummer prüfen lassen, welche Abkommen zutreffen und ob ihre Produkte und Dienstleistungen damit auf dem ausländischen Markt wettbewerbsfähiger werden.

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Information der IHK Braunschweig zur Zolltarifnummer »