Leerstand in Wohnraum verwandeln – bis zu 300.000 Euro Zuschuss sichern
Mit dem KfW-Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ (Zuschuss Nr. 266) unterstützt der Bund Unternehmen, Privatpersonen sowie weitere Antragsberechtigte dabei, bislang nicht zu Wohnzwecken genutzte, beheizte Gebäude oder Gebäudeteile in modernen Wohnraum umzuwandeln und gleichzeitig energetisch zu sanieren.
Gefördert werden Umbauvorhaben, bei denen neue Wohneinheiten entstehen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Nutzungsänderung baurechtlich zulässig ist und das Gebäude bzw. die Gebäudeteile nach Abschluss der Maßnahmen die geforderten energetischen Standards erreichen. Ziel des Programms ist es, bestehende Gebäudesubstanz sinnvoll weiterzuverwenden, Flächenversiegelung zu vermeiden und dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Förderfähig sind bis zu 100.000 Euro Investitionskosten je neu geschaffener Wohneinheit, wobei die KfW 30 Prozent der förderfähigen Kosten übernimmt. Daraus ergibt sich ein Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. Insgesamt können bis zu 300.000 Euro je Vorhaben beantragt werden.
Wichtig ist, dass ein Experte für Energieeffizienz eingebunden wird und der Förderantrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen. Unternehmen erhalten die Förderung im Rahmen der De-minimis-Beihilfevorschriften.
Das Programm eröffnet insbesondere Eigentümern und Unternehmen mit leerstehenden Büro-, Gewerbe- oder sonstigen Nichtwohnimmobilien die Möglichkeit, ungenutzte Flächen wirtschaftlich aufzuwerten und gleichzeitig einen Beitrag zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum zu leisten.
