Beantragung von Fördermitteln der NBank wird erleichtert

Schriftformerfordernis entfällt – vorzeitiger Maßnahmenbeginn vereinfacht

Unternehmen, die sich für eine Förderung durch die NBank interessieren und die notwendigen Voraussetzungen mitbringen, wird die Antragsstellung ab sofort erleichtert. So erübrigt sich bei digitalen Förderanträgen über das NBank-Kundenportal die Einreichung der Originaldokumente. Eine einfache Signatur in Form des Namens als Text oder einer gescannten Unterschrift reicht für die Gültigkeit des Antrags aus. Gleiches gilt für digital eingereichte Mittelanforderungen, Verwendungsnachweise und Änderungsanträge.

Ein weiteres Novum betrifft den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei kleineren Förderprojekten. Wenn die Gesamtausgaben des Projekts unter 100.000 Euro bei Privaten und Unternehmen oder unter 1 Mio. Euro bei Kommunen liegt, darf bereits ab Antragsstellung auf eigenes Risiko mit der Umsetzung begonnen werden. Der bisher erforderliche Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn entfällt. Anzuwenden ist diese Regelung bspw. bei der Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk. Hier dürfen nun bereits direkt nach der Antragstellung Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Auch bei den Innovationsgutscheinen Niedersachsen kann diese Erleichterung wirken. Nach Antragstellung kann unmittelbar ein Auftrag an einen externen F&E Dienstleister vergeben werden. Generell gilt, dass der vorzeitige Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko erfolgt. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.

„Wir begrüßen die Neuregelung der Verwaltungsvorschriften“, zeigt sich Edda Schaper, zuständig für die Fördermittelberatung bei der WiReGo, erfreut. „Wenn die Antragstellungen vereinfacht werden, erhöht das die Akzeptanz bei unseren Unternehmen.“

Die WiReGo bietet Gründungsinteressierten und Unternehmen der Region Goslar eine kostenfreie Finanzierungs- und Fördermittelberatung für ihre Projekte und Vorhaben an. Infos »

Ansprechpartnerin bei der WiReGo:
Edda Schaper, Tel. 05321 76-701, E-Mail: edda.schaper@wirego.de